Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Ich arbeite als Heilpraktikerin mit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG). Damit ich Ihnen von Beginn an eine klare und transparente Grundlage bieten kann, finden Sie hier die wichtigsten Hinweise zu diesem Rahmen.
Behördliche Erlaubnis
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ist auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt und wurde vom zuständigen Gesundheitsamt erteilt.
Keine Ärztin oder Psychologische Psychotherapeutin
Ich bin nicht als ärztliche oder psychologische Psychotherapeutin approbiert. Meine Tätigkeit ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Behandlung.
Kosten & Abrechnung
Die Behandlung wird als Selbstzahlerleistung privat in Rechnung gestellt. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.
Schweigepflicht
Alle Gespräche und Inhalte unterliegen der Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt.
Ergänzung, kein Ersatz
Bei akuten oder schweren Erkrankungen empfehle ich zusätzlich die Behandlung durch Ärztinnen oder approbierte Psychotherapeutinnen.
Freiwilligkeit
Die Teilnahme ist freiwillig. Sie entscheiden in jeder Sitzung selbst über Tempo, Inhalte und den weiteren Verlauf.
Bei Fragen zu Rahmen, Ablauf oder Kosten spreche ich diese gerne vorab mit Ihnen persönlich durch – offen und ohne Verpflichtung.